Das Kreiskrankenhaus Prignitz arbeitet seit dem letzten Jahr mit der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) mit Sitz in Hannover zusammen. Allein im Jahr 2018 konnten 5.494 Menschen mit einem Gewebetransplantat durch sie versorgt werden.
Für eine Gewebespende bedarf es einer gesonderten Einverständnis. Liegt vorab keine Entscheidung des Verstorbenen zur Gewebespende durch z. B. einen Spendenausweis vor, können die Angehörigen anhand des mutmaßlichen Willens eine Entscheidung treffen. Im Gegensatz zur Organspende ist die Gewebespende nicht an die Feststellung des Hirntods gebunden.
Gewebe, die gespendet werden können, sind die Augenhornhaut, das Amnion (Teil der Plazenta), Herzklappen und Blutgefäße sowie Knochen und Haut. Im Krankenhaus in Perleberg konnte Anfang Januar dieses Jahres die erste Gewebespende realisiert werden. Es handelte sich dabei um eine Augenhornhautspende. Nach der Aufbereitung in der Gewebebank konnten die beiden Hornhauttransplantate an jeweils einen Empfänger wei-tergegeben werden.
Für weiterführende Informationen sowie Beratung rund um das Thema Organ- und Gewebespende steht ihnen die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation unter www.gewebenetzwerk.de zur Verfügung.
18.02.2019
Gewebespenden helfen | Erste Gewebespende im Kreiskrankenhaus Prignitz
Gewebespenden sind bundesweitet noch nicht lange bekannt und verbreitet. Erst seit 2007 gibt es das Gewebegesetz, welches die Entnahme, die Aufbereitung sowie die rechtlichen Fragen klärt. In Deutschland gibt es mehrere Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind.