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19.02.2021

Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus | Testpflicht für zugelassene Besucher

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sowie der Vorfälle in mehreren Brandenburger Krankenhäusern tritt vorsorglich ab dem 10.10.2020 ein generelles Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus Prignitz in Kraft. Damit sind Besuche nicht mehr gestattet.

    Für die Bereiche Kinderstation, Geburtenstation, Palliativbereich, Intensivstation sowie Psychiatrie gelten individuelle Absprachen. Der allgemeine Krankenhausbetrieb, die Versorgung in der Notaufnahme sowie die Ambulanzen laufen regulär weiter. Begleitpersonen werden nur in Ausnahmefällen zugelassen.

    Diese Regelung gilt auf unbestimmte Zeit und wird durch die Geschäftsleitung in kurzen Abständen neu bewertet.

    Ab sofort müssen die in Ausnahmen zugelassenen Besucher zum Betreten des Hauses/der Station einen Antigen-Schnelltest mitbringen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte dieser nicht vorliegen, ist ein Antigen-Schnelltest im Kreiskrankenhaus Prignitz durchzuführen. Die Besucher melden sich dazu an der Rezeption und füllen das Besucherkärtchen aus. Dies ist die Berechtigung für einen Test.