Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus ab dem 27.11.2021
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen tritt ab dem 27.11.2021 ein generelles Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus Prignitz in Kraft. Damit sind Besuche nicht mehr gestattet.
Folgende Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten:
- zur Begleitung Sterbender
- Palliativpatienten
- Kinder ohne stationäre Begleitperson
- Partner von Schwangeren bzw. Entbundenen
Wir weisen darauf hin, dass auch in diesen Ausnahmefällen zwingend die Test- sowie die FFP2-Masken-Pflicht gilt.
Der allgemeine Krankenhausbetrieb, die Versorgung in der Notaufnahme sowie die Ambulanzen laufen regulär weiter. Begleitpersonen werden nur in Ausnahmefällen zugelassen. Diese Regelung gilt auf unbestimmte Zeit und wird durch die Geschäftsleitung in kurzen Abständen neu bewertet.